heise.de schreibt heute, dass Apple verdächtigt wird, seinen Kunden nicht immer die Wahrheit hinsichtlich gesetzlich vorgeschriebener Garantieleistungen mitzuteilen.

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Viviane Reding, EU-Justizkommissarin, betont, dass Apple zwar seine eigenen – kostenpflichtigen – Garantieverängerungen anpreist, gesetzlich sowieso geltende Regelungen werden aber nicht ausreichend deutlich dargestellt.

Dazu muss man sagen, dass Apple die gesetzlichen Vorgaben und die eigenen Garantieverlängerunsprodukte deutlich voneinander abgrenzt. Zudem ist zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die Gewährleistung die gesetzlich vorgeschriebene Haftung des Herstellers für Fehler des Produktes. Diese Fehler können auch noch während der Nutzungszeit auftreten. Diesen Fehlern muss aber nach den ersten sechs Monaten vom Kunden nachgewiesen werden, dass sie schon von Anfang an bestanden haben. Dieser Nachweis ist oft schwer zu führen.

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