Vor einiger Zeit hat Apple das in Bonn ansässige Apfelkind Café verklagt, weil dessen Logo sich zu nah an Apples Apfel-Logo befinde. Viele empfanden das als Machtspiel von Apple und als unnötig ein kleines lokales Café zu verklagen. Anscheinend steckt aber doch mehr dahinter.
Rechtsanwalt Arno Lampmann von LRB Law hat sich die Umstände mal genauer angesehen und dabei festgestellt, dass das Café an Apples Vorgehen nicht so ganz unschuldig ist. Die Betreiberin des Apfelkind Cafés, Frau Römer, hat ihr Logo jedenfalls am 28.4.2011 als Wort-/Bildmarke beim Deutschen Marken- und Patentamt angemeldet, obwohl dies für das Betreiben eines Cafés laut Rechtsanwalt Lampmann nicht nötig wäre.
Warum also dieses Vorgehen? Weil sich die Geschäftsvorhaben anscheinend nicht auf das Café beschränken sollen. Im eingetragenen Dienstleistungsverzeichnis für die Marke Apfelkind finden sich nämlich umfangreiche Beschreibungen, die eine Expansion in viele weitere Bereiche annehmen lassen:
Klasse(n) Nizza 16:
gedruckte Bildmaterialien zur Vervielfältigung (soweit in Klasse 16 enthalten); Zeichnungen; Aufkleber; Papier- und Schreibwaren; Stempel; Einbände; Karten; SchreibetuisKlasse(n) Nizza 18:
Einkaufstaschen; Geldbörsen; Handtaschen; Kindertaschen; Kosmetiktaschen; Badetaschen; Reisetaschen; Schultaschen; Sporttaschen; Kleidersäcke; RegenschirmeKlasse(n) Nizza 21:
Porzellanwaren (soweit in Klasse 21 enthalten); Tonwaren (soweit in Klasse 21 enthalten); Glaswaren; Tafelgeschirr; Schalen; Tischutensilien, nämlich SchüsseluntersetzerKlasse(n) Nizza 24:
Webstoffe; Textilien (soweit in Klasse 24 enthalten); Bettwäsche; Tischwäsche (nicht aus Papier); Haushaltswäsche; Handtücher aus textilem Material; Möbelbezüge aus Kunststoff und aus textilem Material; Tagesdecken; Kissenbezüge; Wachstücher (Tischtücher); TextiltapetenKlasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke; Kopfbedeckungen; Babywäsche; Lätzchen (nicht aus Papier); Mützen; Schürzen; Schals; Tücher; Leibwäsche; Hosen; Oberbekleidungsstücke; Schlafanzüge; Badeanzüge; Badehosen; Bademäntel; Regenmäntel; Röcke; PulloverKlasse(n) Nizza 27:
Papiertapeten; Teppiche; Linoleum, WachstuchKlasse(n) Nizza 28:
Spielbälle; Spielzeug; Babyrasseln; Mobiles (Spielwaren); Puppen (Spielwaren); SpieleKlasse(n) Nizza 29:
Fruchtsnacks; Milchgetränke mit überwiegendem Milchanteil; Joghurt; Konfitüren; Milch; Milchprodukte; Obstsalat; Quark; Salate (soweit in Klasse 29 enthalten); Suppen, Brotaufstriche (fetthaltig)Klasse(n) Nizza 30:
Biskuits; Bonbons; Brioche; Brot; Brötchen; Backwaren; belegte Brote; Butterkeks; Cornflakes; Speiseeis; Eiscreme; Eistee; Geleefrüchte (Süßwaren); Gebäck; Getränke auf Basis von Tee; Kaffeegetränke; Kakaogetränke; Schokoladengetränke; Kaffee; Kakaoerzeugnisse; Karamellen; Kekse; Kleingebäck; Konfekt; Zuckerwaren; Kräcker (Gebäck); nicht medizinische Kräutertees; Kuchen; Lebkuchen; Marzipan; Milchkaffee; Milchkakao; Milchschokolade (Getränk); Müsli; Petit Fours (Gebäck); Pfannkuchen; Pfefferkuchen; Popcorn; Quiche; Sandwiches; Schokolade; Semmeln (Brötchen); Tee; Torten; Eistee; WaffelnKlasse(n) Nizza 32:
alkoholfreie Getränke; alkoholfreie Honiggetränke; Apfelsaft; Fruchtsäfte; Gemüsesäfte (Getränke); Limonaden; Molkegetränke; Fruchtnektar (alkoholfrei); Sirupe für GetränkeKlasse(n) Nizza 35:
betriebswirtschaftliche Beratung; Beratung in Fragen der Geschäftsführung; Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte (Erwerb von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen); Schaufensterdekoration; Herausgabe von Werbetexten; Hilfe bei der Führung von Gewerben oder HandelsbetriebenKlasse(n) Nizza 42:
technische Beratung für Franchising-Konzepte von Restaurants und anderen Einrichtungen, die zubereitete Speisen und Getränke für den Verzehr anbieten; technische Projektierung solcher Restaurants und Einrichtung für Dritte; Bauplanung und -beratung in Bezug auf Restaurants für Dritte; Dienstleistungen eines ModedesignersKlasse(n) Nizza 43:
Verpflegung von Gästen und andere Dienstleistungen eines Restaurants und Cafés soweit in Klasse 43 enthalten; Verpflegung von Gästen in Cafeteria; Catering; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Zubereitung und Bereitstellung von Speisen zum Mitnehmen
Zudem wurde die Betreiberin in der Daily Mail mit folgenden Worten zitiert:
‘I wanted to do something like Starbucks, and have the logo as my trademark. I was even thinking of eventually expanding and creating a franchise business so other people could open up other Apfelkind cafés, which is why I wanted to register the trademark.’
Also liegen hier auch Weltherrschaftspläne vor? Festzuhalten gilt auf jeden Fall, dass Apple sich nicht ohne Grund mit Apfelkind anlegt. Mal ganz außer acht gelassen, ob das Apple-Logo nun dem Apfelkind-Logo ähnlich sieht oder nicht – das entscheiden die Gerichte hoffentlich sinnvoll – geht es im Kern um den Fakt, dass mit Apfelkind auch eine große Marke aufgezogen werden soll.
Da für Apple natürlich die Marke das wertvollste ist, war zu erwarten, dass diese mit aller Macht verteidigt wird, auch wenn dabei oft über das Ziel hinausgeschossen wird. Wir dürfen also mit Spannung erwarten, wie der Rechtsstreit ausgeht.
(via)